AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins für Recycling und Umweltschutz Bremen-West e.V.
 

Bei den Recycling-Börsen des Vereins für Recycling und Umweltschutz Bremen-West e.V. (im Folgenden "Börse" genannt) zum Verkauf ausgestellten Gegenstände handelt es sich um Gebrauchtwaren, die übliche Gebrauchsspuren aufweisen. Alle Gegenstände sind auf Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit hin untersucht. Es werden keine weitergehende Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben.

Geltungsbereich
1.Diese Verkaufsbedingungen gelten für jeden zwischen der Börse und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Gegenständen, Waren und Elektrogeräten.
2.Die Verkaufsbedingungen werden Bestandteil jedes zwischen der Börse und dem Käufer geschlossenen Vertrags und gelten mit Abschluss des Kaufvertrags als angenommen.
3.Die Gebrauchtwaren werden ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB mit Schwerpunkt auf sozial benachteiligte Personen verkauft.

Vertragsinhalt/Funktionsfähigkeit
1.Der Käufer erwirbt ausschließlich gebrauchte Waren.
2.Die Gebrauchtwaren weisen dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechend Gebrauchsspuren auf. Sie weisen daher einen entsprechenden Abnutzungszustand auf. Sie sind weder neu, noch neuwertig.
3.Der Käufer hat sich bei Erwerb und Erhalt der Gebrauchtware von der Funktionsfähigkeit überzeugt und erkennt diese mit Abschluss des Kaufvertrages an.

Preise/Zahlungsbedingungen
1.Die Preise sind Bruttopreise, das heißt, die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
2.Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und in bar zu zahlen.

Gewährleistung/Haftung
1.Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs- und Nutzungsspuren auf. Diese stellen keine Mängel dar, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.
2.Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so besteht zunächst nur ein Nacherfüllungsanspruch im Sinne einer Nachbesserung. Eine Nachbesserung im Sinne einer Nachlieferung ist infolge des Zustands als Gebrauchtware unmöglich.
3.Schlägt die Nachbesserung mehr als zwei Mal fehl, so hat der Käufer das Recht, von dem Vertrag zurück zu treten oder aber den Kaufpreis angemessen zu mindern. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn kein Nacherfüllungsanspruch gegenüber der Börse geltend gemacht wurde und die Nachbesserung fehlschlug. Eine Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.
4.Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, bei eigenem Transport, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer verursacht werden.
5.Die Gewährleistungsfrist beträgt für Gebrauchtwaren 1 Jahr und beginnt mit Übergabe der Kaufsache.
6.Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
7.Die Börse haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Börse, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

17.03.2024
 

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